AGB

Stand Mai 2019

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension zur Pulvermühle (HP PV) im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der HP PV verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der HP PV verbleibt.

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der HP PV eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind die HP PV und der Eigentümer/Halter des Hundes (im Folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der HP PV gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern HP PV eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die HP PV bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die HP PV gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die HP PV dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt.
(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die HP PV dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die HP PV verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der HP PV an den Kunden zu erstatten.
(7) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der HP PV, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die HP PV berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 5 Leistungen

(1) Die HP PV ist verpflichtet, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der HP PV zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der HP PV an Dritte.
(3) Die Preise können von der HP PV geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der HP PV oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die HP PV dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet die HP PV dem in die HP gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die HP PV, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind zu empfehlen. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der HP PV hinterlegt.
(2) Besitzt der in die HP gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die HP berechtigt, von dem Betreuungsvertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die HP PV übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die HP außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die HP PV übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die HP PV übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der HP PV keine Haftung übernommen werden.
(5) Die HP PV übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die HP PV ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die HP PV einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin

Läufige Hündinnen können nicht angenommen werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die HP geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der HP verschweigt, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Sollten Hündinnen während des Aufenthalts einmal läufig werden wird eine Zusatzgebühr von 10 € täglich erhoben.

§ 9 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der HP PV erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung der HP PV ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der HP PV auf 1.000.000 € begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der HP PV oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HP PV oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die HP PV keine Haftung.
(5) Sollten Hunde aus der vorgesehenen Einzäunung im Freilauf ausbrechen, wird für den Verlust des Hundes keine Haftung übernommen.
(6) Für entlaufene Hunde (Losreißen von der Leine etc.) wird – solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – seitens der HP PV keine Haftung übernommen.

§ 10 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die HP PV zu jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die HP PV unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der HP PV Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die HP gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Dauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die HP aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die HP PV behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die HP nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 12 Bring- und Abholzeiten

Die Hunde, die zur HP kommen, können von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr und von 17:00 bis 19:30 Uhr gebracht und abgeholt werden. Gesonderte Zeiten sind individuell zu vereinbaren und nur nach Zustimmung der HP möglich.

§ 13 Preise

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Bei Reservierungen ist eine Anzahlung von 30 Prozent der Gesamtsumme zu entrichten.
Die aktuellen Preise finden Sie hier
Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.
(2) Der s-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto:
Bank: Commerzbank Jena 
IBAN: DE 40 8204 0000 0253 2109 01 
Kontoinhaberin: Jeannette Darwich
entrichtet.
(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die HP PV das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Gebühr pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
Bis 4 Wochen vor Abgabe entsteht durch eine Stornierung keine Kosten. Danach fallen 50 Prozent der Kosten als Stornogebühr an. Eine Woche vorher Stornokosten von 80 Prozent.

§ 15 Betriebsgelände

Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der HP PV grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 16 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die HP PV behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die auf der Homepage einverstanden.

§ 17 Ablehnungsrecht

Die HP PV hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die HP PV und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.